Zukunft des Internets
Anfang September steht ein Gesetzespaket auf der Tagesordnung des Europaparlaments, das das Electronic Communications Legislative package, die seit 2002 geltenden Regelungen zu den elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten in Europa, ersetzen soll. Am 22. September soll dann abgestimmt werden. Insgesamt geht es nicht nur um die Einführung einer europäischen Aufsichtsbehörde, Regelungen zur europaweiten Tarifgestaltung oder einen besseren Verbraucherschutz, sondern auch um grundsätzliche Fragen, wie in Zukunft Internet Services Provider (ISP) und Telefongesellschaften ihre Geschäfte betreiben können. Das neue sog. Telekom-Paket (Telecom package) enthält eine Reihe von Bestimmungen, die nicht nur im Parlament umstritten sind. Danach soll das Prinzip der Netzneutralität aufgegeben und die ISP gezwungen werden, den Datenfluss auf seine „Gesetzmäßigkeit“ hin zu überprüfen, gegen missbräuchliche Nutzung des Netzes einzuschreiten, dabei auch Spyware einzusetzen und in diesem Zusammenhang Kundendaten zu speichern und weiterzuleiten und ggf. den Netzzugang zu sperren, ohne dass ein Gericht dergleichen anordnen muss. Eine Reihe von NGOs wie La Quadrature du Net (QdN) und Open Rights Group (ORG) lehnen die angestrebte „Regulierung des Telekommarktes“ als massiven Versuch zur „Installierung einer Netzzensur“ ab und haben eine Reihe von Änderungen des „Reformwerks“ vorgeschlagen, die ein „behörderngesteuertes Überwachungssystem“ verhindern sollen. „Populäre Softwareanwendungen wie Skype oder sogar Firefox könnten in Europa für illegal erklärt werden, falls sie nicht durch eine Verwaltungsbehörde zertifiziert würden“, befürchtete etwa die Foundation for a Free Infomation Infrastructure (FFII). Die gesamte offene Entwicklung des Internets werde unterlaufen: „Die Agenda, eine chinesische Internetmauer in Europa zu errichten, geht auf das Konto einiger Ultra-Copyright-Lobbyisten.“ Nachdem aus Sicht von QdN & Co die Anfang Juli tagenden zuständigen EP-Ausschüsse, u.a. auch der Kulturausschuss (CULT), alle von den NGOs kritisierten Vorschläge im Kern unverändert mit Mehrheit verabschiedet haben, wird jetzt eine kontroverse Debatte im Plenum erwartet, denn eine Reihe von Europaabgeordneten lehnen inzwischen Teile der Vorlage ab.
Freie Information vs. Copyright
Nach dem derzeit (noch) geltenden europäischen Recht gilt das Prinzip der Netzneutralität. Danach sind ISPs nicht für von ihnen transportierte Inhalte haftbar zu machen. Ihre Dienstleistung besteht lediglich darin, Daten von A nach B zu transportieren. Der geltende Status des „mere conduit“ soll die Privatsphäre der Nutzer und Freiheitsrechte wie die freie Kommunikation schützen und die Herausgabe von Nutzerdaten verhindern. So hat noch im Januar 2008 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die EU-Mitgliedsländer in Zivilverfahren nicht verpflichtet sind, „im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten vorzusehen“.
Diese Regelung ist der Musikindustrie und ihren Lobbyisten seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Sie meinen, illegale Downloads von Musik oder private Tauschbörsen nur durch den direkten Zugriff auf Nutzerdaten verbunden mit Schadensersatzklagen und strafrechtlicher Verfolgung verhindern zu können. Unterstützt werden die Musikmultis vor allem von der us-amerikanischen und der französischen Filmindustrie. (Zwischenzeitlich wurde Google von einem US-Gericht verpflichtet, der Musikindustrie seine gesammelten Nutzerdaten der letzten 18 Monate zur Auswertung zu überlassen. Damit besteht die legale Möglichkeit zur Erstellung tiefreichender Personenprofile und der Handel mit diesen Daten.)
Auch die französische und die britische Regierung haben sich für eine stärkere Überwachung des Internets im Sinne der Industrielobby stark gemacht. Präsident Sarkozy und die französische Entertainment-Branche plädieren für ein Strafsystem, nach dem ein Provider die Internetverbindungen eines Kunden nach mehreren Urheberrechtsverstößen ohne Gerichtsbeschluss kappen kann. Auch Ministerpräsident Gordon Brown liebäugelt mit dieser „3 strikes“-Regelung („Dreimal erwischt und du bist tot.“). Das Europaparlament hatte Anfang April eine entsprechende französische Initiative abgelehnt. Mit dem „Telekom-Paket“ steht nun ein weiterer Versuch ins Haus. „Die Entertainment- und Musikindustrie fahren seit zwei Jahren eine Kampagne, um mere conduit und die Neutralität des Netzes abzuschaffen. Die Kampagne erzielte aber keine große Resonanz.“, so die Juristin Monica Horten. „Nun soll der neutrale Status der ISP überschrieben und der gesamte Telekom-Rechterahmen zur Unterstützung von Copyright-Inhabern umgeschrieben werden.“ Verbunden mit einer Aufweichung der Grundrechte zum Schutze der persönlichen Freiheit und Privatheit sei das ein so weitreichender Eingriff, dass damit eine „Infrastruktur legalisiert wird, die Zensurbemühungen der Rechte-Inhaberlobby (rights-holder industries) stützt und in völligem Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtscharta (European Human Rights Law) steht.“ Umstritten ist in diesem Zusammenhang auch, wie der im Telekom-Paket enthaltene Begriff der „gesetzeskonformen Inhalte“ im Netz (lawful content) zu verstehen ist und vor allem, wer diese „schwammige“ Bestimmung definiert. Denn wenn keine konformen Inhalte vorliegen, soll der Provider einschreiten müssen. „Ich halte es für eine gefährliche Tendenz, zu bestimmen, was gesetzmäßige Inhalte sind und was nicht“, meint denn auch die Europaabgeordnete Erika Mann.
Die NGOs haben jedenfalls dazu aufgerufen, auch angesichts des Umfangs und der weitreichenden Folgen des Gesetzespakets für mehr öffentliche Debatten zu sorgen und ggf. die Verabschiedung des Telekom-Pakets auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden: „Fünf geltende EU-Direktiven sind von den eingebrachten drei Rahmen-Direktiven (framework directives) betroffen, dazu liegen mehr als tausend zum Teil umfangreiche Änderungsanträge vor. Da sind viele Wochen – auch nach den laufenden Parlamentsferien – nötig, um allen Problemen gerecht zu werden und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, die sowohl die Bürgerrechte wie die offene Architektur des Internets schützen.“
Die Agenda der französischen Ratspräsidentschaft in Sachen Kultur und Audiovisuelle Medien finden Sie hier
Weitere Informationen im Paper „The ‚Telecoms Package’ and the copyright amendments – a European legal framework to Stopp downloading, and monitor the Internet“ von Monica Horten finden Sie hier
Informationen zur Taktik der Musikindustrie-Lobby bietet das ORF hier
Eine Stellungnahme der deutschen Internet-Wirtschaft finden Sie hier
Informationen zur NGO La Quadrature du Net finden Sie hier
In einem weiteren Papier setzt sich Monica Horten mit den Ergebnissen der Ausschussberatungen des Europaparlamentes am 7: Juli 2008 auaseinander. Das Paper The Telecoms Package and ‘3 strikes’ – voluntary cooperation to restrict” finden Sie hier
Die vorläufige Tagesordnung des Europaparlaments im September finden Sie hier
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