Kulturagenda und Subsidiarität
Die deutsche Bundesregierung begrüßt die Europäische Kulturagenda vom 10. Mai 2007 grundsätzlich, betont aber, dass kulturpolitische Maßnahmen der EU gemäß des Subsidiaritätsprinzips und „im Einklang mit Artikel 151 EGV die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten nur unterstützen, ergänzen und einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten leisten dürfen“. Bei der Frage der umstrittenen "offenen Kooperationsmethode" (OMK) betont sie nochmals die Freiwilligkeit der Teilnahme an sämtlichen Verfahren in diesem Rahmen. Es sei sichergestellt, dass der Rat der Europäischen Union bei inhaltlichen Beschlüssen im Bereich der europäischen Kulturpolitik „weiterhin das zentrale Entscheidungsgremium“ bleibe. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag weist die Bundesregierung weiter darauf hin, dass sie „auf europäischer Ebene für eine kulturspezifische Anwendung der bereits aus dem Bildungsbereich bekannten OMK plädiert, die so- wohl die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten berücksichtigt als auch föderalen Strukturen Rechnung trägt. Daher hat es die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern vorgezogen, in der europäischen Debatte für den Kulturbereich auf eine „offene Kooperationsmethode“ hinzuwirken. Im Ergebnis unterliegt die Teilnahme an sämtlichen Verfahren unter der OKM nun ausdrücklich dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Tätigkeit der Europäischen Kommission be- schränkt sich vorrangig auf eine koordinierende Funktion, das Bereitstellen von Räumlichkeiten und Sekretariat sowie die Finanzierung von wissenschaftlichen Studien zu spezifischen Fragestellungen der einzelnen Arbeitsschwerpunkte, was von der Bundesregierung begrüßt wird.“ Die anfänglichen inhaltlichen Bedenken der Länder gegenüber der OKM seien nachvollzogen und gegenüber der Europäischen Kommission und dem für Kultur zuständigen Kommissar Ján Figel´ kommuniziert worden: „In der Praxis fand die Pflicht zur Bund-Länder-Zusammenarbeit auch bei diesem Themenkomplex in Form enger Abstimmung mit den Ländern Anwendung. Im Ergebnis wurden nahezu sämtliche inhaltlichen Forderungen der Länder auf europäischer Ebene durchgesetzt. Insbesondere ist das Prinzip der Freiwilligkeit auf Drängen der Bundesregierung nun im Konsens mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Grundlage des Verfahrens der OKM. Neue Bürokratielasten – z. B. verbindliche Berichtspflichten – werden nicht eingeführt.“ Unter diesen Bedingungen hätten sich die Länder zur konstruktiven Mitarbeit auch unter der OKM bereit erklärt. Über die Arbeit der Arbeitsgruppen, die sich mit der Umsetzung des Arbeitsplans des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010 beschäftigen, wird die Bundesregierung dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien regelmäßig berichten.
Die Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag Drucksache 16/9574) finden Sie hier . Die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hier . Die „Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ (KOM 2007 242 endg. vom 10. Mai 2007) finden Sie hier
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