Vielfalt verbindet
Im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008 fand in Dortmund der Kongress „Vielfalt verbindet – die Künste und der Interkulturelle Dialog in europäischen Städten. Erfahrungen, Konzepte, Perspektiven“ statt. Ziel des Kongresses war es, Konzepte, Strukturen, Modelle und Leitprojekte aus unterschiedlichen europäischen Städten vorzustellen, die für die interkulturelle Arbeit vor Ort beispielhaft sind. Hierzu haben ReferentInnen und ModeratorInnen aus der deutschen und europäischen Politik und Kulturszene einen fundierten Überblick über die aktuelle Debatte zur kommunalen Kulturarbeit im europäischen Vergleich gegeben. In Nordrhein-Westfalen wurde der Diskurs über eine gleichberechtigte Teilhabe von MigrantInnen am Kulturleben der Städte von der Kulturabteilung des Landes beispielhaft unterstützt und voran getrieben, u.a. durch den erfolgreichen Aufruf zur Entwicklung von kommunalen Handlungskonzepten für die interkulturelle Arbeit.
Das Gesicht der Städte hat sich durch die Globalisierung von Wirtschaft und Wissenschaft, die Internationalisierung von Handelsbeziehungen und Arbeitsmärkten zunehmend verändert. Die Migration – als Chance wahrgenommen – ist sichtbarer Ausdruck dieses Wandels. Prägend für die multiethnische Gesellschaft – gerade in den großen Städten – ist kulturelle Diversität. Unterschiedliche Kulturen werden aufgenommen, kommunizieren miteinander und wahren ihre Eigenständigkeit.
Vor diesem Hintergrund steht die kommunale Kulturarbeit vor der Herausforderung, die gesellschaftliche Vielfalt nicht nur wahrzunehmen, sondern aktiv Strategien der kulturellen Teilhabe zu entwickeln. Für demokratische und freiheitliche Gesellschaften ist es unerlässlich, dass zukunftsweisende Prozesse der kulturellen und sozialen Integration gelingen. Interkulturelle Kompetenz ist auch ein Faktor für wirtschaftliche Prosperität.
Der programmatische Anspruch, Kunst und Kultur für alle und von allen zu ermöglichen, muss auch für Zuwanderer eingelöst werden. Dazu bedarf es einer Öffnung der bestehenden kommunalen Einrichtungen, Programme und Dienste für die kulturellen Bedürfnisse und Interessen der MigrantInnen, wie auch einer Unterstützung und Förderung ihrer künstlerischen Ausdrucksformen.
Kultur und Kunst sind für einen gelingenden interkulturellen Dialog unverzichtbar. Die den Künsten innewohnende Dynamik, ihr Experimentier- und Innovationscharakter, ihr emotionales Potential und nicht zuletzt die Möglichkeit der nonverbalen Kommunikation erleichtern und befördern die Begegnung mit anderen Kulturen und Traditionen und verstärken die wechselseitige Akzeptanz. So können besonders kulturelle Bildungsprozesse unterschiedliche Wertvorstellungen und Lebensformen vermitteln. Kenntnis und Verständnis füreinander sind wesentliche Voraussetzungen für ein gewaltfreies Zusammenleben in der Stadtgesellschaft.
Die Städte als Hauptträger der Kultureinrichtungen und der Kulturförderung in Deutschland stehen in einer besonderen Verantwortung, diesen interkulturellen Dialog zu fördern. Gerade vor Ort, in den Stadtquartieren, muss sich das Engagement für den interkulturellen Dialog in grundsätzlichen Positionen ebenso wie in konkreten Kulturangeboten für, von und mit MigrantInnen bewähren. Insofern erfüllen die Künste auch eine unverzichtbare soziale Funktion für das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden.
Um dauerhaft und breitenwirksam den notwendigen Zusammenhang von Migration und kommunaler Kulturarbeit zu verstärken, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Auf kommunaler Ebene müssen Dialogbereitschaft und verbindliche Absprachen zwischen den kulturpolitisch Verantwortlichen und den MigrantInnen und ihren Organisationen ausgebaut und verstetigt werden.
- Die Zusammenarbeit von interkulturellen Initiativen, Projekten und Vereinen mit den kommunalen Kultureinrichtungen muss besonders gefördert werden mit dem Ziel, adäquate Vernetzungen und Programmstrukturen zu entwickeln. Dabei sollen auch die internationalen Verbindungen und Partnerschaften der Kommunen aktiv für die inhaltliche Arbeit genutzt werden.
- In den Städten müssen nachvollziehbare und nachprüfbare Konzepte und Leitlinien entwickelt werden, die die stärkere Berücksichtigung der Migration in der kommunalen Kulturarbeit sicherstellen.
- Die öffentlichen Kultureinrichtungen müssen im Rahmen ihres Gesamtangebotes dauerhaft Programme und zielgruppenspezifische Zugänge für MigrantInnen schaffen.
- Ungeachtet der nationalen Herkunft müssen die Förderprogramme für Kunst und Kultur auch allen KünstlerInnen und Kulturschaffenden mit Migrationshintergrund zugänglich sein.
- Bei den MitarbeiterInnen der Kultureinrichtungen und bei der Besetzung von Beiräten und Jurys für Förderentscheidungen muss der Anteil von Zuwanderern signifikant gesteigert werden.
- In der politisch-öffentlichen Wahrnehmung wie in der Medienberichterstattung muss daraufhin gewirkt werden, dass die kulturelle Teilhabe von MigrantInnen sowie ihre künstlerischen Ausdrucksformen stärker beachtet und gewürdigt werden.
- Kulturelle Bildungsprogramme müssen sich in besonderer Weise auch an junge MigrantInnen richten; ihre individuellen Talente und Fähigkeiten bedürfen einer angemessenen Förderung.
- Die vom Weltverband der Kommunen verabschiedete „Agenda 21 für Kultur“ hat nachvollziehbare Kriterien für die kulturelle Teilhabe entwickelt. Auf dieser Grundlage können die Städte ihre Initiativen, Angebote und Strukturen in der Kulturarbeit mit, für und von MigrantInnen regelmäßig evaluieren.
- Das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialog soll von den Kommunen als Initialzündung für eine Bestandsaufnahme, kritische Reflektion und die Erarbeitung konkreter Leitlinien und Handlungskonzepte genutzt werden.
Den Text der "Empfehlungen" in pdf finden Sie hier
Informationen zum Internationalen Kongress „Vielfalt verbindet/Diversity united“, der vom 3. – 5. September 2008 in Dortmund statfand, finden Sie hier
Informationen zur Interkultur in Dortmund stehen hier
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